Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf
Nach einem Unfall übernehmen wir die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung, von der Dokumentation bis zur Auszahlung.
- Kostenlose Ersteinschätzung
- Unverschuldeter Unfall: Die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung
- Bundesweit: in der Kanzlei, am Telefon oder per Video
Wir rufen Sie zurück
Name und Telefonnummer genügen. Wir melden uns und besprechen den Unfall mit Ihnen.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns angekommen.
Wir rufen Sie werktags schnellstmöglich unter der angegebenen Nummer zurück. Halten Sie, wenn möglich, Fotos vom Unfall und die Daten des Unfallgegners bereit.

Ihr Team bei Protius
Klosterstraße 22, 40211 Düsseldorf
Ulrike BarkowRechtsanwältinKI-generiertes Bild 
Thomas BroichAssistenzKI-bearbeitetes Foto 
Rozerin CigSekretariatKI-bearbeitetes Foto 
Ebru CinarSekretariatKI-bearbeitetes Foto 
Ferah ErdoganRechtsanwältinKI-generiertes Bild 
Metin GülerRechtsanwaltKI-bearbeitetes Foto 
Tom SionDigital Architect
So läuft die Unfallregulierung ab
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Schritt 1
Sie schildern uns den Unfall
Am Telefon, per Rückruf oder über die Fallprüfung auf unserer Website. Halten Sie, wenn möglich, Fotos und die Daten des Unfallgegners bereit.
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Schritt 2
Wir übernehmen die Versicherung
Wir melden Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung an, organisieren das Gutachten und führen den Schriftverkehr. Sie erfahren von uns, wie der Stand ist.
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Schritt 3
Die Versicherung zahlt
Wir prüfen die Abrechnung. Kürzt die Versicherung, verhandeln wir nach und gehen, wenn nötig, vor Gericht.
Diese Ansprüche setzen wir durch
Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung Ihren Schaden vollständig ersetzen. Dazu gehören:
- Reparaturkosten Die Werkstattrechnung oder eine Abrechnung nach Gutachten.
- Wertminderung Der Minderwert, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur beim Verkauf hat.
- Gutachterkosten Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den Schaden. Seine Rechnung zahlt die Gegenseite.
- Mietwagen Ein angemessenes Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur.
- Nutzungsausfall Eine Pauschale für jeden Tag ohne Auto, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
- Schmerzensgeld Bei Verletzungen, dazu Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall.

Warum Sie einen Anwalt einschalten sollten
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Versicherungen rechnen Schäden klein
Die Versicherung des Unfallgegners achtet auf ihre eigenen Kosten. Nehmen Sie ein erstes Angebot nicht vorschnell an.
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Wir kennen Ihre Ansprüche
Auch die, an die viele nicht denken, etwa Wertminderung oder Nutzungsausfall. Wir machen den Schaden vollständig geltend.
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Bei unverschuldetem Unfall ohne Kosten für Sie
Dann zahlt die gegnerische Versicherung auch unsere Gebühren. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei.
Oder rufen Sie an: 0211 54223011
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0211 54223011
Was sollte ich direkt nach dem Unfall tun?
Sichern Sie die Unfallstelle ab und rufen Sie bei Verletzten Polizei und Rettungsdienst. Fotografieren Sie die Unfallstelle, die Fahrzeuge, Kennzeichen und Schäden, tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus und notieren Sie Zeugen. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Aussagen machen oder ein Angebot der Versicherung annehmen.
Wer bezahlt den Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung. Bei Teilschuld können Sie anteilige Ansprüche geltend machen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten auch in anderen Fällen. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei.
Brauche ich ein Gutachten?
Ein unabhängiges Gutachten hält den Schaden fest, einschließlich der Wertminderung. Die Kosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Sachverständige, mit denen wir zusammenarbeiten.
Steht mir ein Mietwagen zu?
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder bis Sie ein neues Fahrzeug haben. Brauchen Sie keinen Mietwagen, steht Ihnen stattdessen Nutzungsausfall zu.
Mietwagen oder Nutzungsausfall: Was ist besser?
Wenn Sie täglich auf ein Auto angewiesen sind, in der Regel der Mietwagen. Haben Sie ein Zweitfahrzeug oder können Sie verzichten, erhalten Sie für jeden Tag ohne Auto eine Pauschale. Ihre Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Wie lange dauert die Regulierung?
Ist die Schuldfrage klar und zahlt die Versicherung zügig, oft nur wenige Wochen. Wird über Haftung oder Höhe gestritten, kann es einige Monate dauern. Wir halten Sie über den Stand auf dem Laufenden.
Die Versicherung kürzt meine Forderung. Was nun?
Nehmen Sie ein gekürztes Angebot nicht vorschnell an. Wir prüfen es, verhandeln nach und gehen, wenn nötig, vor Gericht.
Kostenlose Ersteinschätzung
Schildern Sie uns den Unfall am Telefon oder fordern Sie einen Rückruf an. Wir sagen Ihnen, welche Ansprüche Sie haben.
Rückruf anfordernUnfallschaden im Detail: Zur Seite Schadensabwicklung