Anwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf

Vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung: Wir prüfen Ihren Fall, verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Kurzfristige Termine bei Kündigung
  • Bundesweit: in der Kanzlei, am Telefon oder per Video

Wir rufen Sie zurück

Name und Telefonnummer genügen. Wir melden uns und besprechen Ihr Anliegen mit Ihnen.

Wir rufen werktags schnellstmöglich zurück. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

Oder rufen Sie uns an 0211 54223011 Mo–Fr 9–18 Uhr
Zwei Figuren in Anzügen am Besprechungstisch, vor ihnen ein Kündigungsschreiben, daneben ein Umzugskarton
KI-generiertes Bild

Kündigung erhalten? Für die Klage haben Sie drei Wochen Zeit.

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war. Dieselbe Frist gilt für die Klage gegen eine unwirksame Befristung.

Was Sie nach einer Kündigung jetzt tun sollten

So arbeiten wir

  1. Schritt 1

    Sie schildern uns Ihren Fall

    Am Telefon, per Rückruf oder über die Fallprüfung auf unserer Website. Halten Sie, wenn möglich, Kündigung, Abmahnung oder Vertrag bereit.

  2. Schritt 2

    Wir prüfen und sagen Ihnen, was möglich ist

    Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung: welche Ansprüche Sie haben, welche Fristen laufen und welche Kosten entstehen können.

  3. Schritt 3

    Wir vertreten Sie

    Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber und gehen, wenn nötig, vor das Arbeitsgericht. Bei einer Rechtsschutzversicherung holen wir die Deckungszusage ein.

Ihr Team bei Protius

Klosterstraße 22, 40211 Düsseldorf
  • Figur als Platzhalter für Ulrike Barkow
    Ulrike BarkowRechtsanwältinKI-generiertes Bild
  • Thomas Broich
    Thomas BroichAssistenzKI-bearbeitetes Foto
  • Rozerin Cig
    Rozerin CigSekretariatKI-bearbeitetes Foto
  • Ebru Cinar
    Ebru CinarSekretariatKI-bearbeitetes Foto
  • Figur als Platzhalter für Ferah Erdogan
    Ferah ErdoganRechtsanwältinKI-generiertes Bild
  • Metin Güler
    Metin GülerRechtsanwaltKI-bearbeitetes Foto
  • Tom Sion
    Tom SionDigital Architect

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht begleitet Sie durch das gesamte Arbeitsleben, vom ersten Arbeitsvertrag bis zum letzten Arbeitszeugnis. Wir beraten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bundesweit: wenn Sie einen Arbeitsvertrag prüfen lassen möchten, eine Abmahnung erhalten haben, Ihr Gehalt ausbleibt oder Ihnen gekündigt wurde.

Eine Figur am Schreibtisch zwischen hohen Stapeln von Aktenordnern und Papieren
KI-generiertes Bild
  • Kündigung und Aufhebungsvertrag

    Kündigungsschutz, Abfindung, Fristen. Nach einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage.

    • Prüfung ordentlicher und fristloser Kündigungen
    • Einreichung der Kündigungsschutzklage
    • Verhandlung von Abfindungen
    • Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
    • Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld

    Viele Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich, oft mit einer Abfindung.

    Mehr zu Kündigung und Abfindung
  • Arbeitsvertrag

    Vertragsprüfung, Klauseln, Änderungen. Viele Klauseln sind unwirksam oder benachteiligen Arbeitnehmer.

    • Prüfung von Arbeitsverträgen vor der Unterschrift
    • Bewertung von Wettbewerbsverboten und Versetzungsklauseln
    • Überprüfung von Überstundenregelungen
    • Beratung zu Änderungskündigungen
    • Prüfung von Ausschlussfristen

    Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift prüfen. Viele Klauseln sind nach AGB-Recht unwirksam.

  • Abmahnung

    Prüfung, Gegendarstellung, Entfernung. Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt zur Kündigung, aber nicht jede ist wirksam.

    • Prüfung der formellen und inhaltlichen Wirksamkeit
    • Gegendarstellung
    • Entfernung aus der Personalakte
    • Beratung, wie Sie weitere Abmahnungen vermeiden

    Eine unwirksame Abmahnung kann bei einer späteren Kündigung nicht verwertet werden.

  • Gehalt und Lohn

    Lohnrückstände, Überstunden, Boni. Wir setzen Ihre Gehaltsansprüche durch.

    • Durchsetzung von Lohnrückständen
    • Vergütung von Überstunden
    • Boni und Provisionen
    • Urlaubsabgeltung

    Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen von nur drei Monaten. Danach verfallen die Ansprüche.

  • Arbeitszeugnis

    Zeugnisanspruch, Korrektur, Formulierungen. Das Arbeitszeugnis ist wichtig für Ihre nächste Bewerbung.

    • Prüfung der Formulierungen und ihrer Bedeutung
    • Durchsetzung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
    • Zeugnisberichtigung
    • Beratung zu Zwischenzeugnissen

    Freundlich klingende Sätze können eine schlechte Bewertung sein: „Er war stets bemüht“ bedeutet „mangelhaft“.

  • Befristung

    Befristete Verträge, Entfristungsklage. Befristungen unterliegen strengen Regeln, viele sind unwirksam.

    • Prüfung der Wirksamkeit von Befristungen
    • Befristung mit oder ohne Sachgrund
    • Prüfung von Kettenbefristungen
    • Entfristungsklage, Frist drei Wochen nach dem vereinbarten Ende

    Eine Befristung ohne Sachgrund ist höchstens für zwei Jahre zulässig.

  • Schwerbehinderung und Gleichstellung

    Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, BEM. Schwerbehinderte Menschen haben besonderen Kündigungsschutz nach dem SGB IX.

    • Besonderer Kündigungsschutz (SGB IX)
    • Verfahren vor dem Integrationsamt
    • Gleichstellung bei einem GdB von 30 bis 50
    • Zusatzurlaub von fünf Tagen
    • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

    Der besondere Kündigungsschutz gilt ab einem GdB von 50 oder bei Gleichstellung.

  • Ihr Anliegen ist nicht dabei?

    Wir beraten im gesamten Arbeitsrecht. Schildern Sie uns Ihren Fall, wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können.

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Warum Sie einen Anwalt einschalten sollten

  • Die Fristen sind kurz

    Drei Wochen für die Kündigungsschutzklage, oft drei Monate für Lohnansprüche. Wir sagen Ihnen sofort, welche Frist läuft, und vergeben kurzfristige Termine.

  • Viele Kündigungen und Klauseln sind angreifbar

    Fehler bei Form, Frist, Sozialauswahl oder im Vertrag sind häufig. Wir prüfen Ihre Unterlagen und verhandeln außergerichtlich oder vor Gericht.

  • Die Kosten sind überschaubar

    Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Mit Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die Kosten; die Deckungszusage holen wir ein.

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Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0211 54223011

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Die Ersteinschätzung bei Protius ist kostenfrei und unverbindlich. Bei gerichtlichen Verfahren richten sich die Kosten nach dem Streitwert.

In der ersten Instanz vor den Arbeitsgerichten trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt in der Regel die Kosten.

Wann brauche ich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht?

Spätestens bei einer Kündigung. Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung, die nicht verlängert werden kann.

Auch bei einer Abmahnung, einem Aufhebungsvertrag, ausstehendem Gehalt oder einem unzutreffenden Arbeitszeugnis ist anwaltliche Beratung sinnvoll.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz haben, übernimmt sie in der Regel die Kosten. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein und klären alles Weitere direkt mit Ihrer Versicherung.

Wie schnell können Sie mir bei einer Kündigung helfen?

Wir vergeben kurzfristige Termine, oft noch am selben oder am nächsten Tag. Über die Online-Fallprüfung erhalten Sie eine schnelle Ersteinschätzung; wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Können Sie mich auch außergerichtlich vertreten?

Ja. Viele Angelegenheiten lassen sich außergerichtlich regeln, oft schneller und günstiger. Wir verhandeln für Sie Abfindungen, Aufhebungsverträge und Zeugniskorrekturen. Vor Gericht gehen wir nur, wenn es nötig ist.

Wie enden Kündigungsschutzklagen üblicherweise?

Viele Verfahren enden mit einem Vergleich, häufig mit einer Abfindung, oder mit der Weiterbeschäftigung. Wie es in Ihrem Fall aussieht, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie Ihre Kündigung kostenlos von uns prüfen.

Beraten Sie nur in Düsseldorf?

Nein. Unsere Kanzlei ist in Düsseldorf, wir beraten und vertreten Sie bundesweit: in der Kanzlei, am Telefon oder per Video.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihr Anliegen am Telefon oder fordern Sie einen Rückruf an. Wir beraten Sie bundesweit, in der Kanzlei, am Telefon oder per Video.

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Telefon 0211 54223011 Mo–Fr 9–18 Uhr

Lieber schriftlich? Zur ausführlichen Fallprüfung

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