Kündigung erhalten: Anwalt für Arbeitsrecht
Wir prüfen Ihre Kündigung, wahren die Frist für die Kündigungsschutzklage und verhandeln über Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
- Kostenlose Ersteinschätzung
- Kurzfristige Termine, oft am selben oder nächsten Tag
- Bundesweit: in der Kanzlei, am Telefon oder per Video
Wir rufen Sie zurück
Name und Telefonnummer genügen. Wir melden uns und besprechen Ihre Kündigung mit Ihnen.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns angekommen.
Wir rufen Sie werktags schnellstmöglich unter der angegebenen Nummer zurück. Halten Sie, wenn möglich, die Kündigung und Ihren Arbeitsvertrag bereit und notieren Sie, wann Ihnen die Kündigung zugegangen ist.

Die Frist: drei Wochen ab Zugang der Kündigung
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Diese Frist ist nicht verlängerbar: Danach gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie offensichtlich rechtswidrig war.
- Arbeitsuchend melden
- Bei der Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie von der Kündigung erfahren haben (bei längerer Kündigungsfrist spätestens drei Monate vor dem Ende), sonst droht eine Sperrzeit.
- Ausschlussfristen
- Arbeits- und Tarifverträge enthalten oft Fristen von nur drei Monaten für Lohn, Urlaub und Überstunden.
Was Sie nach einer Kündigung jetzt tun sollten
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Schritt 1
Kündigung prüfen lassen
Wenden Sie sich sofort an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Die Dreiwochenfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung.
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Schritt 2
Arbeitsuchend melden
Melden Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, um eine Sperrzeit zu vermeiden.
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Schritt 3
Kündigungsschutzklage einreichen
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen. Diese Frist gilt ausnahmslos.
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Schritt 4
Güteverhandlung vorbereiten
Das Gericht lädt zuerst zu einer Güteverhandlung. Viele Verfahren werden dort durch einen Vergleich gelöst, meist mit einer Abfindung.
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Schritt 5
Zeugnis prüfen
Fordern Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an und lassen Sie es prüfen, bevor Sie es akzeptieren.
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Schritt 6
Resturlaub und Überstunden klären
Klären Sie Ansprüche auf Resturlaub, Überstundenausgleich und ausstehende Gehaltszahlungen.
Die Kündigungsschutzklage
Mit der Klage lässt das Arbeitsgericht prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Ist sie unwirksam, haben Sie Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen. Wir kennen die Rechtslage zu Kündigungsfristen, Sozialauswahl, Abfindungshöhen und Aufhebungsverträgen.
Wann das Kündigungsschutzgesetz gilt
- Im Betrieb arbeiten mehr als zehn Vollzeitbeschäftigte.
- Sie sind dort länger als sechs Monate beschäftigt.
Dann braucht der Arbeitgeber für eine ordentliche Kündigung einen von drei Gründen, und die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein:
- Personenbedingt
- Gründe in der Person, die der Arbeitnehmer nicht beeinflussen kann, etwa eine längere Krankheit. Der Arbeitgeber muss deutliche Beeinträchtigungen seiner betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen nachweisen.
- Verhaltensbedingt
- Beeinflussbares Fehlverhalten, etwa ständiges Zuspätkommen. In der Regel muss vorher eine Abmahnung erfolgt sein.
- Betriebsbedingt
- Etwa Stellenabbau, Schließung von Abteilungen oder Umstrukturierung. Auch hier muss die Kündigung angemessen und sozial gerechtfertigt sein.
Kündigungsfrist
Wir prüfen auch, ob die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist eingehalten wurde. Fehler können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

Abfindung und Aufhebungsvertrag
Abfindung
Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je nach Verhandlungsposition kann die Abfindung auch höher oder niedriger ausfallen. Es kommt an auf:
- die Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Ihr Alter
- die Aussichten einer Kündigungsschutzklage
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. Meist wird sie im Vergleich vor dem Arbeitsgericht oder außergerichtlich ausgehandelt.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen. Er kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen führen. Sinnvoll sein kann er, wenn:
- Sie bereits eine neue Stelle haben und früher wechseln möchten
- eine angemessene Abfindung angeboten wird (Faustformel: ein halbes Monatsgehalt pro Jahr)
- die Kündigungsfrist eingehalten wird (das hilft, eine Sperrzeit zu vermeiden)
- ein gutes Arbeitszeugnis vereinbart wird
- Sie unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden
Unterschreiben Sie nicht sofort. Lassen Sie sich Bedenkzeit geben und den Vertrag anwaltlich prüfen.
Arbeitszeugnis
Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Die Formulierungen müssen wohlwollend sein; eine schlechtere Bewertung als „befriedigend“ muss der Arbeitgeber begründen.
Sonderfälle
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Fristlose Kündigung
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur als letztes Mittel erlaubt, wenn es dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist, die Kündigungsfrist abzuwarten. Sie setzt einen gravierenden Grund voraus, etwa Diebstahl, grobe Beleidigung oder wiederholte Arbeitsverweigerung.
Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Wochen kündigen, nachdem er vom Grund erfahren hat. Oft wird der Grund erst im Gerichtsverfahren offengelegt. Wird kein konkreter Grund genannt, ist eine Klage besonders angebracht.
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Betriebsbedingte Kündigung
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass
- dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen,
- eine ordnungsgemäße Sozialauswahl stattgefunden hat und
- keine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist.
Fehler passieren häufig bei der Sozialauswahl. Eine Kündigungsschutzklage ist deshalb oft sinnvoll.
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Schwerbehinderung und Gleichstellung
Ab einem GdB von 50 oder bei Gleichstellung gilt besonderer Kündigungsschutz nach dem SGB IX: Vor der Kündigung muss das Integrationsamt zustimmen.
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Befristeter Vertrag
Halten Sie die Befristung für unwirksam, gilt für die Entfristungsklage ebenfalls eine Frist von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende. Eine Befristung ohne Sachgrund ist höchstens für zwei Jahre zulässig.
Was eine Kündigungsschutzklage kostet
Die Ersteinschätzung bei uns ist kostenlos und unverbindlich.
Streitwert
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Verlangen Sie zusätzlich ein qualifiziertes Zeugnis, steigt er um ein Bruttomonatsgehalt.
Erste Instanz
Sie tragen Ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang. Die Anwaltskosten der Gegenseite müssen Sie auch bei einer Niederlage nicht tragen.
Gerichtskosten
Die Gebühren am Arbeitsgericht sind niedriger als in anderen Gerichtszweigen. Endet das Verfahren mit einem Vergleich, etwa über eine Abfindung, fallen in vielen Fällen keine Gerichtsgebühren an.
Rechtsschutzversicherung
Sie übernimmt die Kosten in der Regel. Die Deckungszusage holen wir für Sie ein.
Eine Orientierung bietet der Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins.
Häufige Fragen zur Kündigung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0211 54223011
Was muss ich bei einer Kündigung sofort beachten?
Behalten Sie die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage im Blick. Melden Sie sich außerdem sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Zudem können Ausschlussfristen aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag gelten.
Damit wir Ihre Vertretung gut vorbereiten können, vergeben wir sehr kurzfristige Termine. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Was versteht man unter einer ordentlichen Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung wird unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist ausgesprochen. Sie stützt sich auf einen von drei Gründen: personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt.
Wann ist eine außerordentliche, fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, die ein Abwarten der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar machen, etwa Diebstahl, grobe Beleidigung oder wiederholte Arbeitsverweigerung. Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Wochen kündigen, nachdem er vom Grund erfahren hat.
Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Besonders dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist und die Kündigung unwirksam erscheint oder erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen. Das Gesetz gilt in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitbeschäftigten, wenn Sie dort länger als sechs Monate arbeiten. Bei einer fristlosen Kündigung ohne konkreten Grund ist eine Klage meist angebracht.
Wie hoch ist eine typische Abfindung?
Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, Ihrem Alter und den Aussichten einer Kündigungsschutzklage ab.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in der Regel.
Was ist ein Aufhebungsvertrag und wann ist er sinnvoll?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen. Er kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen führen. Sinnvoll sein kann er, wenn Sie bereits eine neue Stelle haben, eine angemessene Abfindung, ein gutes Zeugnis und die Kündigungsfrist vereinbart werden. Unterschreiben Sie nicht sofort, sondern lassen Sie ihn vorher prüfen.
Welche Ansprüche habe ich bei einer betriebsbedingten Kündigung?
Der Arbeitgeber muss dringende betriebliche Erfordernisse, eine ordnungsgemäße Sozialauswahl und das Fehlen einer anderen Beschäftigungsmöglichkeit nachweisen. Sie können die Wirksamkeit prüfen lassen und haben Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, Resturlaub und Überstundenausgleich. Eine Abfindung wird häufig im Vergleich vereinbart, als Faustformel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Kündigung kostenlos prüfen lassen
Die Dreiwochenfrist läuft ab Zugang der Kündigung. Rufen Sie uns an oder fordern Sie einen Rückruf an; wir vergeben kurzfristige Termine, oft noch am selben oder nächsten Tag. Unsere Kanzlei ist in Düsseldorf, wir beraten bundesweit.
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