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Wenn Sie die Kündigung bereits erhalten haben, müssen Sie unbedingt beachten, dass innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung Klage erhoben werden muss!
Die Dauer Ihrer Anstellung hat oft einen wichtigen Einfluss auf Ihre Möglichkeiten.
Diese Information benötigen wir, um die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu überprüfen.
(Schwer)-Behinderung
Schwangerschaft
Elternzeit
Betriebsratmitglied / Schwerbehindertenvertreter*in
Gilt ein Tarifvertrag?
Wenn ja, welcher Tarifvertrag gilt?
Möchten Sie uns noch etwas besonderes mitteilen?
Arbeitsvertrag (optional)
Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate (optional)
Kündigungsschreiben bzw. Aufhebungsvertrag (optional)
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