Diese Mandatsbedingungen gelten für alle Mandatsverhältnisse, die zwischen Ihnen und der
Kanzlei Protius / Rechtsanwalt Metin Güler,
Klosterstraße 22, 40211 Düsseldorf
(nachfolgend „wir“, „uns“ oder „Kanzlei“) über die Plattform Protius zustande kommen.
Der Mandatsvertrag umfasst insbesondere die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
in rechtlichen Angelegenheiten sowie die Rechtsberatung in den jeweils angebotenen Rechtsgebieten,
insbesondere im Arbeitsrecht.
1. Zustandekommen des Mandatsvertrags
Durch das Anklicken der Bevollmächtigung, der Mandatsbedingungen sowie durch die Bestätigung
der Kenntnisnahme der Datenschutzbestimmungen und die Bestätigung der Beauftragung
über die entsprechende Schaltfläche geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss
eines Mandatsvertrags ab.
Vor Abgabe Ihres Angebots haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Eingaben einzusehen
und zu korrigieren.
Nach Absendung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail, in der Ihre
Angaben nochmals aufgeführt sind. Diese Bestätigung dokumentiert lediglich den Eingang
Ihres Angebots und stellt noch keine Annahme des Mandats dar.
Der Mandatsvertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme durch die Kanzlei zustande,
entweder durch Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit oder durch gesonderte Bestätigung
der Mandatsübernahme per E-Mail. Der Vertragstext wird nicht dauerhaft gespeichert.
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
2. Gegenstand und Umfang des Auftrags
2.1 Gegenstand des Mandatsvertrags ist ausschließlich die jeweils vereinbarte anwaltliche
Leistung. Diese kann durch jeden bei der Kanzlei tätigen Rechtsanwalt erbracht werden.
2.2 Nicht Gegenstand des Mandats ist eine steuerliche Beratung. Steuerliche Fragestellungen
und deren Auswirkungen sind vom Mandanten eigenverantwortlich durch fachkundige Dritte
(z. B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) prüfen zu lassen.
2.3 Ein bestimmter rechtlicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
2.4 Die Kanzlei ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats freie oder angestellte Mitarbeiter
sowie externe Dienstleister heranzuziehen.
2.5 Die Bearbeitung des Mandats erfolgt nach deutschem Recht einschließlich der in
Deutschland geltenden europarechtlichen Vorschriften.
3. Pflichten des Mandanten
3.1 Für eine sachgerechte Bearbeitung des Mandats ist die Kanzlei auf vollständige,
wahrheitsgemäße und nachvollziehbar dokumentierte Informationen angewiesen.
Der Mandant verpflichtet sich, sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen
und Daten zur Verfügung zu stellen.
3.2 Während der Dauer des Mandats wird der Mandant Kontakte mit Gerichten, Behörden,
der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten ausschließlich in Abstimmung mit der Kanzlei führen.
3.3 Änderungen der Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder eine längere
Nichtereichbarkeit sind der Kanzlei unverzüglich mitzuteilen.
3.4 Vom Mandanten erhaltene Schreiben oder Schriftsätze sind sorgfältig auf inhaltliche
Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Zweifeln ist Rücksprache mit der Kanzlei zu halten.
3.5 Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen der Kanzlei an Dritte ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung zulässig, sofern sich nicht bereits aus dem Mandatsinhalt
eine entsprechende Befugnis ergibt.
4. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug
Unterlässt der Mandant eine ihm obliegende Mitwirkung oder gerät er in Annahmeverzug,
ist die Kanzlei berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu setzen, dass nach
fruchtlosem Ablauf die Fortsetzung des Mandats abgelehnt wird.
Nach fruchtlosem Fristablauf ist die Kanzlei berechtigt, das Mandat fristlos zu kündigen.
Unberührt bleiben Ansprüche auf Ersatz von Mehraufwendungen oder entstandenen Schäden.
5. Vergütung
5.1 Die Vergütung richtet sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG),
sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Maßgeblich ist der Gegenstandswert
des Mandats.
5.2 Soweit Beratungs-, Prozesskosten- oder Verfahrenshilfe bewilligt wird, sind die hiervon
umfassten Leistungen abgegolten.
5.3 Die Kanzlei ist berechtigt, für den Mandanten eingehende Zahlungen Dritter mit offenen
Forderungen zu verrechnen.
6. Rechtsschutzversicherung
Soweit die Kanzlei beauftragt wird, den Schriftwechsel mit einer Rechtsschutzversicherung
zu führen, wird sie insoweit ausdrücklich von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht
entbunden.
Der Mandant versichert, dass der Versicherungsvertrag besteht, keine Beitragsrückstände
vorliegen und keine weiteren Rechtsanwälte in derselben Angelegenheit beauftragt sind.
7. Prozessfinanzierung
7.1 Sofern ein Prozessfinanzierer eingeschaltet wird, weist der Mandant die Kanzlei an,
sämtliche Erlöse sowie Kostenerstattungen auf ein hierfür vorgesehenes Anderkonto
einzuziehen und gemäß den Regelungen des Prozessfinanzierungsvertrags auszukehren.
7.2 Der Mandant entbindet die Kanzlei gegenüber dem Prozessfinanzierer von der
anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, soweit das finanzierte Mandat betroffen ist.
8. Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten wird
auf die Datenschutzerklärung der Plattform Protius verwiesen.
9. Unterrichtung per Fax
Sofern der Mandant eine Faxnummer mitteilt, erklärt er sich mit der Übermittlung
mandatsbezogener Informationen per Fax einverstanden und stellt sicher, dass nur
befugte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben.
10. Unterrichtung per E-Mail
Mit der Mitteilung einer E-Mail-Adresse willigt der Mandant widerruflich in die
mandatsbezogene Kommunikation per E-Mail ein. Dem Mandanten ist bekannt,
dass unverschlüsselte E-Mails Sicherheitsrisiken unterliegen können.
11. Zahlungspflicht des Mandanten; Kostenerstattung
11.1 Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung Vorschüsse zu leisten sowie nach
Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung zu zahlen, unabhängig von
möglichen Erstattungen durch Dritte.
11.2 In arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht außergerichtlich und in der ersten Instanz
regelmäßig kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten.
12. Form der Rechnung
Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen ausschließlich in
elektronischer Form (PDF per E-Mail) übermittelt werden. Auf das Schriftformerfordernis
des § 10 Abs. 1 RVG wird verzichtet.
13. Haftung
13.1 Die Kanzlei haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf 250.000 EUR begrenzt,
ausgenommen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Mandant Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO ist.
14.3 Die Kanzlei ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Mandatsbedingungen unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
15. Inanspruchnahme von Dienstleistern
Zur technischen und organisatorischen Abwicklung von Mandaten kann sich die Kanzlei
geeigneter externer Dienstleister bedienen. Der Mandant willigt gemäß § 43e BRAO in
die Einbindung solcher Dienstleister ein. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich.
Der Mandant entbindet die Kanzlei insoweit von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht,
soweit dies für die Mandatsabwicklung erforderlich ist.
16. Widerruf des Anwaltsvertrags
Sofern der Mandant Verbraucher ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von
14 Tagen zu. Die Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird
im Rahmen des Mandatsabschlusses gesondert zur Verfügung gestellt.