Vollmacht erteilen

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Kanzlei Protius / RA Metin Güler
Klosterstraße 22
40211 Düsseldorf

erteile ich hiermit in der obenstehenden Angelegenheit

Vollmacht

  1. zur Führung des Prozesses. Hiervon ist erfasst die Befugnis zur Erhebung und zur Rücknahme von Widerklagen.
  2. zur Stellung von Anträgen in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;
  3. zur Vertretung in Verwaltungsverfahren;
  4. zur Verteidigung und zur Vertretung in Bußgeldsachen und Strafsachen. Erfasst sind hiervon neben dem Vorverfahren Termine in der Hauptverhandlung. Dies gilt für den Fall der Abwesenheit auch zur Vertretung nach § 411 II StPO, sowie mit jeweils ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a II StPO; zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;
  5. für die Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art;
  6. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen sowie zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen im Zusammenhang mit der oben näher bezeichneten Angelegenheit.

Diese Vollmacht gilt für alle gerichtlichen Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art. Die Vollmacht umfasst im Besonderen die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten sowie den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen.

Die Vollmacht gibt ferner die Befugnis, Geld, Wertsachen und Urkunden, hier im Besonderen auch den Streitgegenstand, entgegenzunehmen.

Schließlich ermöglicht die Vollmacht die Einsichtnahme in die Akten.

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