Fachanwälte für Verkehrsrecht
Für alle (Un-)Fälle gewappnet!
Spezialisiert aufs Verkehrsrecht
Antwort innerhalb von 24 Stunden
Wir beulen das für Sie aus!
Jemand hat es so richtig krachen lassen? Bei Protius kennen wir das Chaos, das der Verkehr manchmal anrichtet.
Als spezialisierte Fachanwälte für Verkehrsrecht stehen wir Ihnen deutschlandweit bei allen verkehrsrechtlichen Fragen zur Seite. Ob Unfallregulierung, Schadensersatz, Bußgeldverfahren oder Fahrverbot – wir beraten Sie kompetent und setzen Ihre Rechte durch.
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung – schnell, unverbindlich und persönlich.
Kostenfreie FallprüfungUnfall gehabt? Wir regeln das für Sie – kostenfrei und schnell
Zur kostenfreien FallprüfungUnsere Leistungen im Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir die komplette Schadensregulierung für Sie – von der Dokumentation bis zur Auszahlung.
Unsere Leistungen:
- Komplette Unfallabwicklung mit der gegnerischen Versicherung
- Organisation und Begleitung der Gutachtenerstellung
- Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Mietwagen- und Nutzungsausfallentschädigung
- Vermittlung zu geprüften Werkstätten und Gutachtern
Wichtig: Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung alle Kosten – auch unsere Anwaltsgebühren.
Bußgeldbescheid erhalten? Viele Bescheide sind fehlerhaft. Wir prüfen Ihren Fall und legen bei Erfolgsaussicht Einspruch ein.
Unsere Leistungen:
- Prüfung von Bußgeldbescheiden auf Fehler
- Einspruch gegen Bußgeldbescheide
- Verteidigung bei Geschwindigkeitsverstößen
- Abwehr von Punkten in Flensburg
- Akteneinsicht und Beweismittelprüfung
Tipp: Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen! Handeln Sie schnell.
Ihr Führerschein ist Ihre Mobilität. Wir kämpfen dafür, dass Sie ihn behalten – oder schnellstmöglich zurückbekommen.
Unsere Leistungen:
- Abwendung von Fahrverboten
- Umwandlung in höheres Bußgeld statt Fahrverbot
- Verteidigung bei Führerscheinentzug
- Beratung zur MPU-Vorbereitung
- Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Wichtig: In Härtefällen kann ein Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt werden.
Bei strafrechtlichen Verkehrsdelikten steht viel auf dem Spiel. Wir verteidigen Sie konsequent und diskret.
Unsere Leistungen:
- Verteidigung bei Unfallflucht (§ 142 StGB)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Nötigung im Straßenverkehr
Wichtig: Machen Sie keine Aussage ohne vorherige anwaltliche Beratung!
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Mobilität – entweder durch einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
Ihre Optionen:
- Mietwagen: Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer
- Nutzungsausfall: Tägliche Entschädigung, wenn Sie keinen Mietwagen brauchen
- Vermittlung zu günstigen Mietwagen-Partnern
- Durchsetzung auch bei Widerstand der Versicherung
Tipp: Die Nutzungsausfallentschädigung kann je nach Fahrzeugklasse zwischen 23€ und 175€ pro Tag betragen.
Bei Verletzungen durch einen Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz aller Folgekosten.
Unsere Leistungen:
- Durchsetzung von angemessenem Schmerzensgeld
- Erstattung von Heilbehandlungskosten
- Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
- Vermehrte Bedürfnisse (z.B. Pflegekosten)
- Unfallbedingte Erwerbsminderung
Wichtig: Versicherungen bieten oft zu niedrige Schmerzensgelder an. Wir setzen angemessene Beträge durch.
Probleme mit Ihrer eigenen Versicherung? Wir setzen Ihre Ansprüche auch gegen die eigene Kasko- oder Haftpflichtversicherung durch.
Unsere Leistungen:
- Kaskoschäden (Diebstahl, Hagel, Wildunfälle)
- Streitigkeiten bei der Schadenshöhe
- Deckungsablehnung der Versicherung
- Rückstufungsstreitigkeiten
- Regress der eigenen Versicherung
Tipp: Akzeptieren Sie keine vorschnellen Kürzungen. Wir prüfen Ihre Ansprüche.
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
Erst der Schock, dann der Papierkrieg: Sichern Sie die Unfallstelle ab, dokumentieren Sie alles mit Fotos und tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus.
Informieren Sie Ihre Versicherung und – wichtig – kontaktieren Sie uns, bevor Sie Aussagen machen oder Regulierungsangebote annehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung alle Kosten – Reparatur, Gutachter, Mietwagen und auch unsere Anwaltsgebühren.
Selbst bei Teilschuld können anteilige Ansprüche geltend gemacht werden.
Versicherungen sind Profis darin, Ansprüche kleinzurechnen. Als Fachanwälte kennen wir alle Ihre Ansprüche – auch die, an die Sie nicht gedacht haben.
Wir verhindern, dass Sie unter Wert abgefunden werden, und setzen Schadensersatz, Schmerzensgeld und Nutzungsausfall konsequent durch.
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung.
Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung wählen, wenn Sie den Mietwagen nicht benötigen.
Das hängt von Ihrer Situation ab: Brauchen Sie täglich ein Auto? Dann Mietwagen. Haben Sie ein Zweitfahrzeug oder können darauf verzichten? Dann Nutzungsausfall.
Die Nutzungsausfallentschädigung beträgt je nach Fahrzeugklasse zwischen 23€ und 175€ pro Tag – steuerfrei.
Die Ersteinschätzung bei Protius ist kostenfrei und unverbindlich.
Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung unsere Anwaltskosten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt auch in anderen Fällen alle Kosten.
Akzeptieren Sie keine vorschnellen Angebote! Versicherungen versuchen oft, Schäden kleinzurechnen.
Wir prüfen das Angebot, verhandeln nach und gehen notfalls vor Gericht – mit hoher Erfolgsquote.
Weitere Rechtsgebiete
Auch im Arbeitsrecht für Sie da
Neben Verkehrsrecht unterstützen wir Sie auch bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht: Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder Arbeitszeugnis.
- ✓ Kündigungsschutzklage (3-Wochen-Frist!)
- ✓ Abfindung verhandeln
- ✓ Aufhebungsvertrag prüfen
- ✓ Kostenlose Ersteinschätzung
Ihr direkter Draht zu uns
Nutzen Sie unsere kostenfreie Online-Fallprüfung oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie deutschlandweit – persönlich, telefonisch oder per Videocall.
Anwaltskanzlei Protius
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